Wenn der Bauherr aus Kostengründen auf den Einbau verzichtet, entfällt die Verantwortung für die Erstellerfirma. Die Versicherungen übernehmen die Schadensregulierung nur dann, wenn dies in den Versicherungsverträgen vereinbart wurde.
Der Einbau von Überspannungsschutzeinrichtungen ist gemäß VDE 0185-305 zwingend vorgeschrieben. Anwendungsphilosophie nach dem Prinzip: "Vogel auf der Starkstromleitung".
Die aktiven elektrischen Leiter können nicht direkt in den Potenzialausgleich (Erdung) einbezogen werden. Bei einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag wird aber das Potenzial aller im und am Gebäude befindlichen Metallteile angehoben, durch Potenzialdifferenzen kommt es dann zu unkontrollierten Überschlägen mit zerstörender Wirkung.
Das Überspannungsschutzgerät hat nun die Aufgabe, dass elektrische und elektronische Netz im Moment des Blitzeinschlages kurzzuschließen und zu erden, also in den Potenzialausgleich einzubeziehen, um für einige Millisekunden den konsequenten "Blitzschutz Potenzialausgleich" herzustellen.
Energietechnisches Netz:
Ventilableiter der Firmen Dehn, Pröpster, Phönix, oder andere pegeln die auftretenden Spannungen auf 1,5 - 2,0 kV herunter. Dies ist bei einer Spannungsfestigkeit von 2,0 kV für die meisten elektrischen Geräte ein völlig ausreichender Schutz.
Informationstechnisches Netz:
Für die elektronischen und informationstechnischen Systeme sind Schutzpegel von 1,5 Volt Nennspannung erforderlich. Man wendet deshalb den gestaffelten Blitzschutz-Überspannung-Netzschutz und Überspannungsfeinschutz wie folgt an.
A Äußere Blitzschutzanlage (Sichtbare Leitungen und Erdung)
B Innerer Blitzschutz (Potenzialausgleich und Überspannungsschutz)
B 1 Schutz des energietechnischen Netzes durch Einbau von Ventilableitern in:
B 2 MSR Datenleitungs-Überspannungsschutz durch Einbau von:
Durch dieses gestaffelte Schutzsystem werden die Restspannungen auf Werte herunter gepegelt, die für die angeschlossenen Geräte ungefährlich sind.